Glossar für Abbrucharbeiten

Abbruch: Die Entfernung von technischen und/oder baulichen Anlagen oder Teilen davon, entweder teilweise oder vollständig, unter Verwendung konventioneller oder selektiver Methoden.

Konventioneller Abbruch: Ein Verfahren, das bei einfachen Strukturen mit wenigen Baumaterialien angewendet wird. Es beinhaltet häufig das Zertrümmern ohne vorherige Entkernung oder Materialtrennung.

Selektiver Abbruch: Ein modernes Verfahren für den vollständigen Rückbau von Gebäuden, das eine vorherige Beräumung und sortenspezifische Entsorgung des Abbruchmaterials beinhaltet.

Abbruchanweisung: Eine schriftliche Anleitung für das ausführende Personal, die alle erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Abbrucharbeiten umfasst.

Abbruchbaustelle: Der räumliche Bereich um ein Abbruchobjekt, der für die Abbrucharbeiten und deren Auswirkungen vorgesehen ist und entsprechend gekennzeichnet und gesichert werden muss.

Abbruchgrenzen: Spezifische Angaben zur Höhe, Tiefe, Länge und Breite des Abbruchobjekts, die den Beginn und das Ende der Abbrucharbeiten festlegen.

Abbruchhöhe: Die Höhe des abzubrechenden Objekts über der Geländeoberkante, variabel je nach Abbruchvorgang.

Abbruchkonzept: Eine Beschreibung der geplanten Abbruchverfahren, -techniken und des Ablaufplans.

Abbruchmaterial: Das bei den Abbrucharbeiten anfallende Material des Abbruchobjekts.

Abbruchobjekt: Eine technische oder bauliche Anlage oder Teile davon, die abgebrochen werden sollen.

Abdeckung: Eine Schutzvorrichtung am Abbruchobjekt oder gefährdeten Objekten, um Schäden während des Abbruchs zu vermeiden.

Abfälle: Stoffe oder Gegenstände, von denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.

Abriss: Die Beseitigung von untergeordneter Bausubstanz oder nicht konstruktiven Anlagen und Gegenständen, die häufig fälschlicherweise anstelle des Begriffs "Abbruch" verwendet wird.

Bauliche Anlagen: Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden sind und aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt werden.

Bau- und Abbruchabfälle: Alle im Zusammenhang mit Bau- und Abbruchmaßnahmen anfallenden bzw. verbleibenden Stoffe.

Beräumung: Der Prozess der Entkernung und Entrümpelung vor Abbrucharbeiten.

Demontage: Die Beseitigung von Anlagen, Bauwerken oder Teilen davon durch Abheben bei weitgehender Erhaltung der Form und Stabilität des demontierten Elements.

Durchbruch: Eine zu schaffende oder nachträglich geschaffene Öffnung in bestehenden Bauwerksteilen.

Einwirkungsbereich: Der räumliche Bereich, in dem durch direkte oder indirekte Auswirkungen von Abbrucharbeiten Schäden auftreten können.

Entsorgung: Die stoffliche oder energetische Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.

Fallrichtung: Die beabsichtigte oder eintretende Richtung, in die ein Objekt umgestürzt oder niedergebracht wird.

Gefährdungsbereich/Gefahrenbereich: Der räumliche Bereich, in dem eine gesundheitliche Schädigung von Personen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten eintreten kann und der von Unbefugten nicht betreten werden darf.

Gefahrstoff: Ein Stoff oder eine Zubereitung, die Gesundheitsgefahren oder sonstige Gefahren mit sich bringen können.

Kontaminierte Bereiche: Standorte, bauliche Anlagen oder Gegenstände, die mit Gefahrstoffen verunreinigt sind.

Recycling: Die Rückführung von Materialien in den Stoffkreislauf durch stoffliche Verwertung.

Remontage: Die Montage einer technologischen oder baulichen Anlage aus demontierten Teilen an einem neuen Standort.

Rückbau: Maßnahmen zum teilweisen oder vollständigen Abbruch mit dem Ziel einer verbesserten Objekt- oder Raumnutzung bei zumindest zeitweisem Erhalt der angrenzenden oder benachbarten Bausubstanz.

Sanierung: Maßnahmen zur Entfernung, Beschichtung oder räumlichen Trennung von Schadstoffen zur Beseitigung von Gefahren oder Belästigungen.

Schadstoffe: Gefährliche Stoffe im Sinne der Gef Stoff V und biologische Arbeitsstoffe im Sinne der BioStoff V.

Sicherheitsabstand: Der minimale Abstand zwischen Abbruchgerät und Abbruchobjekt.

Störstoffe: Stoffe, die die Verwertung von Abfällen erschweren, behindern oder verhindern.

Streuflug: Kleine Teile des Abbruchmaterials, die bei Abbrucharbeiten herausgelöst werden und außerhalb des Trümmerbereichs zu liegen kommen.

Trennschlitz: Ein Zwischenraum zur Aufhebung der Kraftschlüssigkeit zwischen technischen und/oder baulichen Anlagen oder zur Beeinflussung der Fallrichtung.

Trümmer: Durch Einwirkung von Arbeitsmitteln und -verfahren oder durch Um- oder Einstürzen von Abbruchobjekten zerkleinerte bauliche Anlagen oder Teile davon.

Verwertung: Die Zuführung von nicht kontaminiertem Abbruchmaterial zum Kreislaufprozess zur energetischen oder stofflichen Nutzung.

Weiterverwendung: Ein anderer Verwendungszweck für Teile eines Abbruchobjekts, wobei die Abmessungen oder die Form dieser Teile auch geringfügig verändert werden können.

Wiederverwendung: Der erneute Gebrauch von Teilen eines Abbruchobjekts für denselben Zweck, möglicherweise nach einer Ausbesserung oder Aufarbeitung.